Aktuelle Info zur Kostenübernahme durch die Grundversicherung

Ab dem 1. Juli 2022 kann bei Vorliegen einer ärztlichen Anordnung Psychologische Psychotherapie zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden. Obwohl ich von allen Krankenkassen anerkannt und zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen bin, kann ich Ihnen zurzeit leider keine Leistungen über die Grundversicherung anbieten. Ich bitte um Ihr Verständnis. Bis auf Weiteres müssten Sie also die Kosten selbst tragen. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, fragen Sie bitte dort nach, ob und in welchem Umfang sich die Versicherung an den Kosten beteiligt.

Die Kosten für die Teilnahme an einer Achtsamkeitsgruppe (1 individuelles Vorgespräch + 9 Sitzungen von 90 Minuten Dauer) belaufen sich auf CHF 750.- incl. Material.

Für eine Einzelsitzung von 50 Minuten berechne ich ein Honorar von CHF 180.- incl. der üblichen Vor- und Nachbereitung. Die Häufigkeit der Sitzungen legen wir gemeinsam fest.

Folgende Möglichkeiten bestehen für die Finanzierung der Kosten:

1. Sie tragen die Kosten selbst

2. Eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse übernimmt evtl. einen Teil der Behandlungskosten

3. Bei psychischen Beschwerden in Folge eines Unfalls kann ggf. Ihre Unfallversicherung die Kosten übernehmen. Als Opfer einer Straftat können Sie gemäss Opferhilfegesetz die Kostenübernahme beantragen (siehe Opferhilfe beider Basel).

Die Kosten für Weiterbildungen und Organisationsberatungen werden individuell auf Anfrage vereinbart.