Info zum Anordnungsmodell
Seit dem 1. Juli 2022 kann bei Vorliegen einer ärztlichen Anordnung Psychologische Psychotherapie zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden. Obwohl ich von allen Krankenkassen anerkannt und zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen bin, kann ich Ihnen wegen der unklaren Tarifsituation zurzeit leider keine Leistungen über die Grundversicherung anbieten. Ich bitte um Ihr Verständnis. Bis auf Weiteres müssten Sie also die Kosten selbst tragen. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, fragen Sie bitte dort nach, ob und in welchem Umfang sich die Versicherung an den Kosten beteiligt. Die Finanzierungsmodalitäten müssen wir im Einzelfall gemeinsam anschauen. Ich bitte um Ihr Verständnis.